Seit dem 3. April 2022 bleiben noch die Basis-Schutzmaßnahmen. Die allgemeine Maskenpflicht, wie beispielsweise im Einzelhandel, ist entfallen.
Sich selbst und andere zu schützen bleibt sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen.
Die Maske bleibt ein gutes Mittel, um die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. Es wird daher nach wie vor dringend geraten, weiterhin dort eine Maske zu tragen, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen.
Die 33. CoBeLVO setzt insgesamt auf eine stärkere Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, durch die die bestehenden verpflichtenden Basis-Schutzmaßnahmen ergänzt und unterstützt werden. Neben der genannten Maskenempfehlung beinhaltet das außerdem die Beachtung der gängigen Hygieneempfehlungen.