Schwerpunktmittel sind spezielle Fördermittel, die im Landeshaushalt für bestimmte Maßnahmen im Weiterbildungsbereich bereitgestellt werden. Diese Mittel ermöglichen eine höhere Förderung für Maßnahmen, die bestimmte gesellschaftliche Ziele unterstützen. Aktuell gibt es Schwerpunktmittel für folgende Bereiche:
Kinderbetreuung bei Weiterbildungsmaßnahmen:
Diese Mittel können auch zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger beantragt werden. Den aktuellen Förderantrag finden sie hier.
Hinweis: Nicht zuwendungsfähig sind laufende Geschäfts- und Personalausgaben, reine Verpflegungs- und Bewirtungskosten, Präsente, Maßnahmen, die der verbandsinternen Arbeit satzungsmäßiger Gremien dienen, wiederkehrende Anträge in derselben Angelegenheit, Honorarzahlungen an hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der veranstaltenden Organisation.
Download: Antrag und Verwendungsnachweis
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