Soziale Medien sind eine wichtige Plattform für den Austausch von Meinungen, aber leider auch ein Nährboden für Hassrede (Hate Speech). Menschen werden aufgrund ihrer Herkunft, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer politischen Einstellung angegriffen. Doch Betroffene sind nicht wehrlos. Dieser Beitrag klärt darüber auf, wie man Hate Speech erkennt, sich schützt und rechtliche Schritte einleiten kann.
1. Was ist Hate Speech?
Hate Speech bezeichnet beleidigende, hetzerische oder diskriminierende Äußerungen, die oft in sozialen Netzwerken verbreitet werden. In Deutschland kann Hate Speech strafrechtlich relevant sein, wenn sie Tatbestände wie Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) – Hate Speech und Gegenstrategien
Weitere Informationen und Hilfsangebote bietet das Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz.
Ein wichtiges Projekt im Kampf gegen Hate Speech ist die Initiative der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gegen Antisemitismus im Netz. Unter dem Motto „80 Jahre nach Auschwitz – Wie die Medienanstalt RLP gegen Antisemitismus im Netz vorgeht“ setzt sich die Institution für mehr Medienkompetenz und Aufklärung ein. Ziel ist es, antisemitische Hassrede frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Dazu gehören Workshops, Bildungsangebote und die Zusammenarbeit mit Social-Media-Plattformen, um problematische Inhalte zu melden und deren Verbreitung einzudämmen. Weitere Informationen sind hier zu finden: Medienanstalt RLP
2. Was tun bei Hate Speech?
Wenn Sie mit Hate Speech konfrontiert werden, gibt es verschiedene Handlungsoptionen:
- Melden und blockieren: Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter (X) und TikTok bieten Meldefunktionen. Nutzen Sie diese, um Hasskommentare zu melden und Täter zu blockieren.
So funktioniert es auf Facebook, Instagram, Tiktok und X. - Beweise sichern: Screenshots machen und Links speichern, um später Beweise zu haben.
- Gegenrede leisten: Sachliche Gegenkommentare helfen, die Diskussionskultur zu verbessern.
- Rechtliche Schritte einleiten: Hate Speech kann eine Straftat sein. Eine Anzeige kann online erstattet werden (z. B. in Rheinland-Pfalz über die Onlinewache der Polizei).
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – Strategien gegen Hate Speech
3. Wie erkenne ich einen Chat-Bot?
Einige Hasskommentare stammen von automatisierten Bots. Diese können sich immer besser tarnen, sind aber anhand bestimmter Merkmale erkennbar:
- Cartoonfiguren oder gestohlene Bilder als Profilbild: Viele Bot-Profile nutzen generische oder fremde Bilder.
- Unnatürliche Sprachmuster: Bots verwenden oft wiederholende Phrasen oder auffällige grammatikalische Fehler.
- Hohe Posting-Frequenz: Bots veröffentlichen in sehr kurzen Abständen viele Nachrichten.
- Verhältnis von Followern zu Freunden: Ein auffälliges Ungleichgewicht kann auf Bot-Aktivität hindeuten.
- Variabilität der Beiträge: Bots neigen dazu, die gleichen Inhalte mehrfach zu teilen.
- Engagement-Rate: Ein sehr hohes oder sehr niedriges Verhältnis von Likes zu Kommentaren kann auf einen Bot hinweisen.
Da sich Social Bots ständig weiterentwickeln, müssen Erkennungsmethoden regelmäßig angepasst werden. Plattformen wie Twitter(X) sind besonders stark betroffen: Studien zufolge bestanden bis zu 15 % der Nutzerkonten im Jahr 2017 aus Bots.
Quelle: Wikipedia – Social bot
4. Arbeitgeber über Hate Speech informieren?
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber über das Verhalten eines Mitarbeiters in sozialen Medien zu informieren. Unternehmen haben häufig interne Richtlinien gegen Hassrede. Wichtig ist, sachlich zu bleiben und ausschließlich belegbare Fakten vorzulegen.